Der Kreis Groß-Gerau hat die wegen der Vogelgrippe erlassene Allgemeinverfügung mit einer generellen Aufstallpflicht für Geflügelhalter nun teilweise aufgehoben. Grundlage für die Entscheidung ist der letzte bestätigte Fall, der vom Friedrich Löffler Institut am 23. Dezember diagnostiziert wurde. Nach Angaben des Veterinäramts ist damit die notwendige Karenzzeit seit dem letzten Befund erreicht.
Befunde und Verbreitung
Ende Oktober 2025 waren erstmals infizierte Wildvögel im Kreisgebiet festgestellt worden. Damals hatten Proben des Hessischen Landeslabors bei zwei Höckerschwänen und einem Silberreiher das Influenza A Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Weitere tote Wasservögel wurden in verschiedenen Kommunen gefunden, was die Behörden veranlasste, eine Allgemeinverfügung mit Aufstallpflicht und weiteren Einschränkungen für Geflügelhalter zu erlassen.
Das Friedrich Löffler Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, diagnostizierte den bisher letzten Fall am 23. Dezember. Der Fund stammte aus einer Probe vom 6. Dezember. Insgesamt geht das Veterinäramt im Kreis Groß-Gerau bislang von 79 an der Vogelgrippe erkrankten Tieren aus.
Aufhebung der Auflagen und nächste Schritte
Die Kreisverwaltung begründet die teilweise Aufhebung der Allgemeinverfügung damit, dass sich das Geschehen zur Geflügelpest in Deutschland insgesamt beruhigt habe und die vorgeschriebene Karenzzeit seit dem letzten Nachweis erreicht worden sei. Damit kann die Aufstallpflicht für Geflügel aufgehoben werden. Konkrete Angaben dazu, welche weiteren Einschränkungen bestehen bleiben oder wann Betroffene über das genaue Inkrafttreten der Aufhebung informiert werden, machte die Verwaltung in der Mitteilung nicht.
Geflügelhalter im Kreis werden weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen, da Wildvögel Träger des Virus sein können und neue Fälle nicht vollkommen ausgeschlossen sind. Die Behörden behalten die Lage nach eigenen Angaben im Blick und können Maßnahmen bei Bedarf wieder anpassen.
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