Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie unter Auflagen

Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie unter Auflagen
Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie unter Auflagen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Nach einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar dürfen ab Sonntag, 18. Januar auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie führen. Die Entscheidung beruht auf einer Entspannung des Seuchengeschehens und orientiert sich an Vorgehen anderer hessischer Kreise.

Aufhebung der Stallpflicht und Hintergrund

Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der jüngsten Verfügung hat die Stadtverwaltung nun die Beschränkungen für alle Bestände aufgehoben. Die Maßnahme wurde offiziell per Allgemeinverfügung erlassen und gilt ab dem genannten Datum.

Begründet wird der Schritt mit einer Beruhigung der Lage in Bezug auf das Auftreten der aviären Influenza. Wiesbaden stellt damit die Regelungen in Einklang mit anderen Kreisen in Hessen, die in den vergangenen Wochen bereits Einschränkungen zurückgenommen hatten.

Weiterhin vorgeschriebene Biosicherheitsmaßnahmen

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Nach Angaben der Stadt dienen diese Maßnahmen dazu, das Risiko eines Erregereintrags in die Bestände zu reduzieren. Konkret genannt werden unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.

Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass die genauen Anforderungen und Hinweise zur Umsetzung auf der städtischen Internetseite abrufbar sind. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt Wiesbaden unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe nachzulesen.

Quelle anzeigen

Über den Autor

redaktion
Nah dran an Ginsheim-Gustavsburg