Der Offenbacher Oberbürgermeister Mende hat verfügt, dass die Stadt zwischen Samstag, 20. Dezember, und Mittwoch, 31. Dezember, grundsätzlich keine belastenden Verwaltungsakte an Bürgerinnen und Bürger versenden will. Von der Regelung ausgenommen sind Fälle mit zwingenden Gründen.
Inhalt der Anordnung und beabsichtigter Zweck
Nach der Verfügung sollen in dem genannten Zeitraum unter anderem Mahnungen und Zahlungsbefehle nicht verschickt werden. Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, den Weihnachtsfrieden zu wahren. Konkrete Einzelfälle, in denen dringende Gründe vorliegen, bleiben davon unberührt.
Ausnahmen bei Steuern und Vollstreckung
Für den Bereich Steuern sowie für Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren gilt eine abweichende Regelung. Hier verweist die Stadt auf den Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraf 85 der Abgabenordnung, der Vorrang hat. Demnach können steuerliche Bescheide und vollstreckungsrechtliche Maßnahmen unabhängig von der städtischen Anordnung erfolgen.
Was Betroffene erwarten können
Bürgerinnen und Bürger, die mit Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen rechnen, sollen in der Regel in der Weihnachtszeit keine derartigen Schreiben erhalten. Bei dringenden Fällen ist jedoch weiterhin mit Zustellungen zu rechnen, weil die Verfügung Ausnahmen zulässt und landesrechtliche Vorgaben Vorrang haben.
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